Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Unsere Angebote sind bis zum Vertragsabschluß freibleibend.
  • Der Verkäufer ist bestrebt, die verkauften Modelle und Artikel laufend zu verbessern. Geringfügige Abweichungen von den in den Prospekten oder Mustern angebotenen Modellen berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung.
  • Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Umsatzsteuer ab unserem Lager in Bremen ohne Anlieferungs- und/oder Installationskosten.
  • Die Lieferung der Ware erfolgt ab unserem Lager Bremen auf Gefahr und Kosten des Empfängers.
  • Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachfrist - beginnend vom Tage der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer - zu gewähren und kann Rechte aus diesem Vertrag erst nach Ablauf der Nachfrist geltend machen. Der Käufer kann Schadensersatz wegen Verzugs nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Verkäufers geltend machen.
  • Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbereich, insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen sowie Fälle höherer Gewalt sowohl beim Verkäufer als auch bei dessen Vorlieferanten verlängern die Lieferfrist entsprechend. Der Käufer kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer nicht an den Käufer erfolgt.
  • Kommt der Kunde mit der Annahme der Ware in Verzug oder verzögert sich aus sonstigen von dem Kunden zu vertretenden Gründen der Versand der Ware, so sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern. Verweigert der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten, angemessenen Nachfrist die Abnahme oder erklärt er schon vorher ausdrücklich, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadensatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Nichterfüllung der Abnahmepflicht vom Käufer 30% des Bestellpreises ohne Abzüge als Schadensersatz zu fordern. Das Recht des Verkäufers, statt dessen den tatsächlich entstandenen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
  • Unvollständigkeit der Lieferung oder Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach Wareneingang gerügt werden. Der Verkäufer hat das Recht der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung nach eigenem Ermessen. Minderung kann nur mit Zustimmung des Verkäufers vorgenommen werden. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht ummittelbar an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden), sind ausgeschlossen. Beanstandungen können nicht mehr berücksichtigt werden, wenn von Seiten des Käufers Veränderungen an den gelieferten Gegenständen vorgenommen wurden.
  • Die Rechnungserstellung erfolgt bei Lieferung (der Lieferung steht der vergebliche Lieferversuch gleich) bzw. im Falle der Zurückstellung der Lieferung auf Wunsch des Käufers zwei Wochen nach Lieferbereitschaft. Sämtliche Zahlungen sind binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum netto zur Zahlung fällig. Skontoabzüge oder sonstige Rabatte sind unzulässig, es sei denn, etwas Gegenteiliges ist ausdrücklich und schriftlich vereinbart. Nach Ablauf der vereinbarten Fälligkeits-/Zahlungsfrist (7 Tage netto ab Rechnungsdatum) tritt Zahlungsverzug des Käufers/Bestellers ein, ohne dass es einer gesonderten Mahnung des Verkäufers bedarf. Der Verkäufer ist in diesen Fällen berechtigt, ab Fälligkeitszeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Bundsbankdiskont zu verlangen.
  • Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller sonstigen offenen Forderungen gegen den Käufer, insbesondere aus vorangegangenen Lieferungen, Eigentum des Verkäufers. Für den Fall der Weiterveräußerung der vom Verkäufer gelieferten Ware durch den Käufer werden hiermit dessen Ansprüche gegen Dritte an den Verkäufer abgetreten. Außergewöhnliche Verfügungen, wie z.B. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung, sind nur mit Zustimmung des Verkäufers zulässig. Werden die Gegenstände von dritter Seite gepfändet, so ist der Käufer verpflichtet, den Vollstreckungsbeamten auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer sofort unter Übersendung des Pfändungsprotokolls zu unterrichten.
  • Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Im Falle der Scheck- oder Wechselzahlung wird hiermit ausdrücklich vereinbart, dass dererlei Zahlungsmittel nur erfüllungshalber angenommen werden.
  • Nebenabreden und Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform bzw. der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Wer sich auf Änderungen oder Ergänzungen beruft, hat dies durch Vorlage eines entsprechenden Schriftstücks zu beweisen.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist der Sitz des Verkäufers, soweit das Gesetz nicht zwingend anders regelt.
  • Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen und Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im übrigen hiervon unberührt. Der unwirksame Teil ist im Wege der Vereinbarung durch einen gültigen zu ersetzen, gelingt dies nicht, gilt das Gesetz. Diese Regelung gilt auch, soweit die vorstehenden vertraglichen Regelungen eine Lücke enthalten.